Einhaltung der Wettkampfbestimmungen und Haftungsfreistellung
Jeder Teilnehmer des Quarterman-Germany 2008 verpflichtet sich, die vom
Veranstalter (Tria-Team Bruchköbel) in der Ausschreibung und bei der
Wettkampfbesprechung genannten Bestimmungen einzuhalten.
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon
Union (Sportordnung, Veranstaltungsordnung, Dopingordnung,
Kampfrichterordnung), sowie die Rechts- und Disziplinarordnung zugrunde, die
bei der DTU angefordert und beim Veranstalter am 22.06.2008 bei der
Startunterlagenausgabe eingesehen werden können. Mit der Anmeldung werden
die Wettkampfordnungen und die Rechts- und Verfahrensordnung, insbesondere
auch zur Helmpflicht und zum Windschattenverbot als verbindlich anerkannt.
Auf der Fahrradstrecke sind die Regeln der StVO zu beachten.
Im Falle höherer Gewalt, sowie einer Verlegung oder des Ausfalls der
Veranstaltung sind keinerlei Regressansprüche gegen den Veranstalter
möglich. Die geleistete Anmeldegebühr wird im Falle einer Absage der
Veranstaltung unter Abzug von 5 € wieder erstattet. Weitergehende Ansprüche
sind ausgeschlossen.
Die für den Quarterman-Germany geltenden Verhaltensmaßregeln sind zu
befolgen. Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Mitarbeitern ist
Folge zu leisten.
Die Wettkampfstrecke und deren Tauglichkeit für die Wettkampfteilnahme
werden anerkannt. Eventuelle, vor dem Wettkampf erkannte Sicherheitsrisiken
sind sofort dem Veranstalter bekannt zu geben.
Der Teilnehmer (bei Minderjährigen auch dessen Erziehungsberechtigte) hat
sich über die mit dem Wettkampf verbundenen gesundheitlichen und sonstigen
Gefahren und Umstände informiert. Er nimmt auf eigenes Risiko und am
Wettkampf nur teil, wenn er hierzu körperlich in der Lage ist und
ausreichend trainiert hat.
Dem Teilnehmer (bei Minderjährigen auch dessen Erziehungsberechtigten) ist
bekannt, dass die Teilnahme am Quarterman-Germany Gefahren in sich birgt und
das Risiko ernsthafter Verletzungen bis hin zu tödlichen Unfällen und
Eigentumsbeschädigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Der Teilnehmer (bei Minderjährigen auch dessen Erziehungsberechtigte) stellt
den Veranstalter, die Ausrichter und die Helfer des Quarterman-Germany von
sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht über die gesetzliche
Haftpflicht und die vom Veranstalter abgeschlossene Haftpflichtversicherung
gedeckt werden. Eingeschlossen hierin sind sämtliche unmittelbaren und
mittelbaren Schäden sowie sämtliche Ansprüche, die der Teilnehmer oder
sonstige berechtigte Dritte aufgrund von erlittenen Verletzungen geltend
machen könnten. Dies gilt nicht, falls Schäden auf grobfahrlässiges oder
vorsätzliches Handeln der Veranstalter, Ausrichter oder Helfer
zurückzuführen sind.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die persönlichen
Besitzgegenstände und die Sportausrüstung während des Quarterman-Germany und
der damit zusammenhängenden Aktivitäten des Teilnehmers. Er ist jedoch
bemüht, die in der Wechselzone zurückgelassenen Sportartikel und Geräte vor
dem Zugriff Dritter zu schützen.
Der Teilnehmer (bei Minderjährigen auch dessen Erziehungsberechtigte) ist
damit einverstanden, dass er während des Quarterman-Germany medizinisch
behandelt wird, falls dies bei Auftreten von Verletzungen im Falle eines
Unfalls und/oder bei Erkrankung im Verlauf des Rennens aus Sicht des
Wettkampfarztes ratsam sein sollte. Die Kosten für die medizinische
Behandlung trägt der Teilnehmer.
Streichungen und Zusätze auf dem Anmeldeformular sind gegenstandslos.


